Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsverhältnis

Gegenstand der Vermietung ist der private Parkplatz der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH in der Messestr.1, 3100 St.Pölten. Die MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH steht in keiner Verbindung zum Veranstalter des Frequency Festivals. Die Mietdauer ist beschränkt auf die im Vertrag angegebene Zeit. Die Preise gelten laut aktuellen Tarifblatt.

Haftungsausschluss:

  1. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.
  2. Die MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH haftet nur für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitere Haftung, insbesondere eine Haftung wegen Folgeschäden, wird ausgeschlossen. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung seitens der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH. Etwaige Schadenersatzansprüche, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat der Mieter unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei der Parkhausaufsicht bzw. bei der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH anzumelden, sonst sind sie verwirkt.
  3. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt der Parkhausaufsicht bzw. der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH anzuzeigen.

Hausordnung

  1. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen der StVO. Der Mieter hat gesetzliche oder behördliche Vorschriften und polizeiliche Anordnungen zu Beachten
  2. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH oder Dritte mit Hinweisen behilflich sind. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
  3. Den Anordnungen des Personals der MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH bezüglich der Kfz Einstellung ist Folge zu leisten.
  4. Auf den Campingflächen ist das Grillen mit Gas oder Kohlegrill verboten.
  5. Sollte ein KFZ zugeparkt sein übernimmt die MHL Liegenschaftsverwaltung GmbH keinerlei Haftung.
  6. Ab Mitternacht gilt auf den Campingflächen Ruhe. Jeglicher Lärm ist untersagt.

DANKE für euren Besuch 2024 bei uns! Wir freuen uns auf ein Frequency 2025. Parkplätze können ab Ende April 2025 online gebucht werden. 

Möchtest du Informiert werden sobald die online Buchung freigeschalten wurde, kannst du dich hier eintragen ;)